Es ist bei vielen handwerklichen und mittelständischen Betrieben ein ständiges Ärgernis und kann nicht selten existenzbedrohend sein: Die schlechte Zahlungsmoral von Auftraggebern. FINANZIELLE SPIELRÄUME ERWEITERN Auf den ersten Blick ist es eine gute Nachricht: 2015 sind die Firmeninsolvenzen auf 23.230 gesunken. Das ist der niedrigste Wert seit 1999. Auch die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen war …
Nicht nur durch die schlechte Zahlungsmoral der Kunden, sondern auch durch einen vorübergehenden Betriebsstillstand nach einem Schadensfall kann Ihr Unternehmen schnell unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten. So kann ein Brand oder ein anderes Schadenereignis zum Betriebsstillstand führen und sich für Sie zu einem finanziellen Fiasko entwickeln. Doch dieses Risiko lässt sich minimieren: Eine Ertragsausfallversicherung …
Mindestens 25 % aller Erwerbsfähigen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens berufsunfähig. Über 30 % dieser Berufsunfähigkeitsfälle gehen auf psychische Leiden zurück. Tendenz steigend. Herausgefunden hat dies das Analysehaus Morgen & Morgen. Die wichtigsten Ursachen für einen dauerhaften Ausstieg aus dem Berufsleben sind demnach Depressionen, aber auch Belastungs- und Angststörungen. Besondere Brisanz haben psychische …
Eines ist sicher: Der Erfolg Ihres Unternehmens hängt maßgeblich davon ab, dass Sie sich in erster Linie um Ihr Kerngeschäft, um Ihre Kunden kümmern. Das ganze Drumherum – wie z. B. Bürotätigkeiten, Buchhaltung und juristische Fragestellungen – ist zwar wichtig, für den Kunden aber nicht direkt spürbar, und es kostet viel Zeit. RECHTSFRAGEN IN …
Kürzlich entschied ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die richtige Auslegung einer Patientenverfügung. Das Gericht entschied, dass eine Verfügung möglichst genau abgefasst werden muss. Im konkreten Fall wählte die Patientin nur allgemeine Formulierungen, die dazu führten, dass die bevollmächtigten Kinder unterschiedlicher Meinung waren. Der Streitfall endete in einer gerichtlichen Betreuung. Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie …