Altersversorge: Basisrente Staatliche Förderung durch Zertifizierung – alle Basis Renten der AachenMünchener sind zertifiziert
Zum Start der Basisrente gab es anders als bei der Riester-Rente keine staatliche Zertifizierung. In der jährlichen Steuererklärung musste der Versicherungsnehmer eines Basisrenten-Vertrags alle Vertragsunterlagen vorlegen. Diese überprüften die Finanzämter im Einzelfall nach zum Teil unterschiedlichen Kriterien, was immer wieder zu Irritationen führte. Ab dem Beitragsjahr 2010 hängt die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Sonderausgaben in einem Basisrenten-Vertrag zwingend davon ab, ob der Vertrag zertifiziert wurde. Das gilt auch für bereits bestehende Verträge. Die Zertifizierung einer Basisrente bescheinigt, dass alle Voraussetzungen für eine steuerliche Anerkennung als Altersvorsorgeaufwendungen erfüllt sind, ohne dass das jeweilige Finanzamt prüfen muss, ob der Vertrag alle Kriterien einer Basisrente erfüllt. Die Anforderungen für die Zertifizierung sind bundeseinheitlich über ein generelles Zertifizierungsverfahren geregelt. Zuständig für die Zertifizierung ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Ab dem Beitragsjahr 2010 sind die Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, die vom Kunden in einen Basisrentenvertrag geleisteten Beiträge an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (ZfA) zu melden.
Alle BasisRenten-Produkte der AachenMünchener sind zertifiziert!
Die Zertifizierung der Aachen-Münchener gilt für alle Tarifvarianten der BasisRente, BasisRente STRATEGIE No.1 und RENTE PUR.
Den Kunden, die bis Ende 2009 einen BasisRenten-Vertrag bei der Aachen-Münchener abgeschlossen hatten, wurden im Rahmen einer Bestandsaktion neue zertifizierte Bedingungen mit der Bitte um Zustimmung zugesandt.
Somit besteht für BasisRenten-Kunden der AachenMünchener Rechtssicherheit für die steuerliche Anerkennung und das dauerhaft für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
BasisRente und Berufsunfähigkeitsabsicherung
Gerade für Selbstständige und Freiberufler ist es – neben der privaten Altersvorsorge – gleichzeitig besonders wichtig, für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorzusorgen, denn auch bei Berufsunfähigkeit erhalten sie kaum gesetzliche Leistungen.