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Home » courté informiert » Allgemein » Arbeitgeber-Rechtsschutz – Airbag auch ohne Arbeitnehmer

Arbeitgeber-Rechtsschutz – Airbag auch ohne Arbeitnehmer

27. Februar 2013

Arbeitgeber-Rechtsschutz – Airbag auch ohne Arbeitnehmer

Nehmen wir einmal an, Sie führen einen kleinen Einmannbetrieb: effizient und erfolgreich. Alles läuft bestens. Doch eines Tages erwischt es Sie: Unfall. Unverschuldet. Krankenhausaufenthalt und Reha mindestens sechs bis acht Wochen.

Zwei Dinge sind jetzt wichtig:

1. Sie brauchen die beste Behandlung, damit Sie schnell wieder auf die Beine kommen.

2. Sie möchten wissen, wie es für Ihren Betrieb weitergeht. Schließlich müssen Sie in den nächsten Wochen auf 100 Prozent Ihrer Arbeitskraft verzichten. Eine Situation, die schnell Ihre berufliche Existenz bedrohen kann.

Zum Glück heißt das aber nicht, dass Sie auch auf 100 Prozent Ihrer Einkünfte verzichten müssen. Denn mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz von Advocard haben Sie Ihren individuellen Airbag immer dabei. Auch wenn es – wie in diesem Fall – darum geht, Verdienstausfall beim Unfallverursacher geltend zu machen.

Schnell kommen in einem solchen Fall für Anwalt, Zeugen und Gericht Kosten in vierstelliger Höhe zusammen. Kosten, die Sie ohne Arbeitgeber Rechtsschutz selbst tragen oder zumindest verauslagen müssten. Doch Sie haben sich vorausschauend für Advocard entschieden.

Einfach, schnell und kompetent steht Ihnen Advocard rund um Ihren Fall als Ansprechpartner mit Rat und Tat zur Seite, übernimmt die anfallenden Kosten und empfiehlt Ihnen bei Bedarf einen Fachanwalt in Ihrer Nähe.

Mit diesem Airbag sind Sie und Ihre Firma immer auf der sicheren Seite.

Für weitere Informationen rund um alle Rechtsschutz-Angebote für Ihre Firma wenden Sie sich einfach an Ihren Vermögensberater. Er berät Sie gern.

27. Februar 2013 admin

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