Ausrutscher mit Folgen
Erleidet ein Arbeitnehmer während einer Pause in der Kantine seines Arbeitgebers einen Unfall, so steht er in der Regel nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 26. März 2012 hervor (Az.: S 5 U 1444/11).
Obwohl sich der Unfall im unmittelbaren beruflichen Umfeld des Klägers ereignet hatte, lehnte es seine Berufsgenossenschaft ab, den Vorfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Denn Essen und Trinken gehöre zu den menschlichen Grundbedürfnissen und somit grundsätzlich zu dem in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht versicherten privaten Lebensbereich.