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Home » courté informiert » Allgemein » Kurzmeldung: Autohalter benötigen nach Umzug kein neues Autokennzeichen

Kurzmeldung: Autohalter benötigen nach Umzug kein neues Autokennzeichen

26. Februar 2013

Autohalter benötigen nach Umzug kein neues Autokennzeichen

In vielen Bundesländern haben Autofahrer die Möglichkeit, bei einem Umzug innerhalb ihres Bundeslandes ihr bisheriges Nummernschild zu behalten.

Das einmal erworbene Kennzeichen kann am Auto bleiben,  auch beim Weiterverkauf. Bisher musste bei einem Umzug oder einem Verkauf das Fahrzeug nicht nur umgemeldet werden, es mussten auch neue Schilder beantragt und gekauft werden. Dieser Aufwand soll den Autofahrern in Zukunft in ganz Deutschland erspart bleiben. Im Frühjahr hatten sich die Verkehrsminister der Länder darauf geeinigt und den Bund aufgefordert, dies bis 2013 umzusetzen. Die Bundesländer, die dies bereits erlauben, sind: Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen.

26. Februar 2013 admin

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