Mit der zunehmenden Nutzung von unbemannten Flugobjekten in allen Größen und Leistungsklassen wachsen auch die damit verbundenen Gefahren und somit der Versicherungsbedarf. So wuchs die Zahl der Drohnen im deutschen Luftraum laut der Deutschen Flugsicherung im Jahr 2017 auf rund eine Million Flugobjekte.
WAS IST BEIM EINSATZ EINER DROHNE ZU BEACHTEN?
Trotz der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten und des Spaßes beim Gebrauch dürfen die Gefahren
nicht außer Acht gelassen werden. Da Drohnen auf dem Radar nicht sichtbar sind, können Flugzeuge vor einem drohenden Zusammenstoß nicht gewarnt werden.
WAS IST, WENN DOCH EINMAL ETWAS PASSIERT?
Nur wenigen Besitzern ist bewusst, dass für den Halter von Flugmodellen/Drohnen, unabhängig vom Gewicht, generell eine Versicherungspflicht besteht und daher der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gem. § 43 LuftVG gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sprechen Sie uns an, damit nicht irgendwann aus Spaß, Ernst wird!
NS: Drohnen können sehr teuer sein, selbstverständlich sichern wir auch den Eigenschaden in Form einer Vollkaskoversicherung ab.