… der gute, alte, klassische Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.
Dabei geht es um die Absicherung von Vertragsstreitigkeiten vor Gericht im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmenstätigkeit. In der Regel handelt es sich hierbei um Verträge mit den Kunden, als auch mit den Lieferanten, Banken, Steuerberatern, Versicherungen, etc. Denn wer kennt sie nicht, die Probleme mit Energieversorgern, Telekommunikationsanbietern, Zulieferer von Maschinen und Fuhrpark, etc.
Zusätzlich ist gerade auch für Handwerksbetriebe die Leistung im Rechtsschutz überaus wichtig, da sie einen gerichtlichen Kostenschutz für Kaufverträge, Werklieferungsverträge, Werkverträge und Finanzierungsverträge bietet.
Sprechen Sie uns an, gerne überprüfen wir Ihren laufenden Rechtsschutzvertrag bezüglich der oben genannten Leistungen bzw. erstellen Ihnen ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Angebot!
Bis dahin, unser Service für Sie: Viele juristisch geprüfte Musterverträge und -schreiben aus den Bereichen
- Arbeitsrecht (z.B. diverse Kündigungen, Ehegattenarbeitsverträge)
- Erbrecht (z.B. Berliner Testament)
- Mietrecht (z.B. Gewerberaummietvertrag, Mietminderungstabelle, Wohnungsübergabeprotokoll)
- Reiserecht (z.B. Reisepreisminderung lt. Frankfurter Tabelle)
- Steuerrecht (z.B. Einspruch gegen Steuerbescheid)
- Vertragsrecht (z.B. Abtretungsvereinbarung, Darlehensverträge)
- Verkehrsrecht (z.B. Kaufvertrag Gebrauchtwagen)
Rufen Sie uns hierzu doch einfach an!
NS: Nicht zu vergessen der erweiterte Strafrechtsschutz für die Unternehmensleitung, auch als Privatperson. Häufig wird heute gegen die Verantwortlichen ein privates Strafverfahren eröffnet. Eine mögliche Privatrechtsschutzversicherung hilft hier nicht. Nur Spezialkonzepte. Sprechen Sie uns an!