• Home
  • Die Courté Idee…
  • Privatkunden
    • Unser Konzept
  • Firmenkunden
    • Konzept für Versicherungen
    • Konzept für Vorsorge
    • Konzept für Finanzen
    • Unser Betreuungs- und Service Konzept
  • News
    • courté informiert
  • Kontakt
    • Anfahrtsplan
    • Terminanfrage
  • Karriere
    • Ausbildungsangebote
    • Stellenangebote
    • Berufsinformationsseminar
  • Team & Partner
  • Service
    • Impressum
    • Kundenerstinformation und Datenschutzserklärung
    • Datenschutzhinweise Courté
    • Imagebroschüre
    • Empfehlungen
    • Schadenmeldung
    • Bestätigungen
    • Beantragungen von Unterlagen
    • Änderungen von Unterlagen
    • Terminanfrage
    • Veranstaltungen
    • Zulassung Fahrzeuge
Home » courté informiert » Allgemein » Gruppenunfallversicherung – Vorteile in der Besteuerung für Arbeitnehmer

Gruppenunfallversicherung – Vorteile in der Besteuerung für Arbeitnehmer

26. Februar 2013

Gruppenunfallversicherung – Vorteile in der Besteuerung für Arbeitnehmer

Für Verträge ohne Direktanspruch verbessert sich die steuerliche Behandlung von Beiträgen und Leistungen.

Mit einer Gruppenunfallversicherung gewähren Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern eine freiwillige soziale Leistung und schützen sich und Ihre Belegschaft vor den finanziellen Folgen eines Arbeitsunfalls. Damit erhöhen Sie den Wert des Arbeitsplatzes für jeden versicherten Mitarbeiter, denn wer sich nur auf die gesetzliche Unfallversicherung verlässt, hat im Zweifelsfall schlechte Karten.

In der Gruppenunfallversicherung unterscheiden wir Verträge mit und ohne Direktanspruch des Arbeitnehmers. Bei Verträgen mit Direktanspruch kann der Arbeitnehmer die Leistung unmittelbar beim Versicherer geltend machen. Bei Verträgen ohne Direktanspruch steht die Ausübung der Rechte ausschließlich dem Arbeitgeber

zu. Da die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben verbucht werden können, sind Gruppenunfallversicherungen auch für Sie als Arbeitgeber steuerlich interessant.

Verträge ohne Direktanspruch

Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Vertragsgestaltung ohne Direktanspruch künftig für den Arbeitnehmer günstiger. Statt der Versteuerung der Beiträge zum Zeitpunkt der Zahlung über die Lohnsteuer sind nun die Beiträge im Leistungsfall zu versteuern.

Die Steuer fällt nur für die Beiträge an, die für die Leistungen des verunfallten Arbeitnehmers gezahlt wurden. Die Besteuerung ist zudem begrenzt auf die an den Versicherungsnehmer ausgezahlte Versicherungsleistung.

Tritt kein Unfall ein, müssen auch die Beiträge nicht versteuert werden. Der Arbeitnehmer profitiert außerdem vom Zinsvorteil, weil er für die Beiträge erst im Leistungsfall statt zum Zeitpunkt der Beitragszahlung Steuern zahlt.

Verträge mit Direktanspruch

Wenn Sie als Arbeitgeber vertraglich einen Direktanspruch vereinbart haben, steht Ihrem Arbeitnehmer die Ausübung der Rechte unmittelbar zu. Die steuerlichen Regelungen bleiben hier grundsätzlich unverändert. Der Beitrag ist zum Zahlungszeitpunkt wie Arbeitslohn zu versteuern. Leistungen aus einer solchen Unfallversicherung sind auch weiterhin in der Regel steuerfrei. Ausgenommen davon sind lediglich Leibrenten (Unfallrenten), die mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind.

Vertragsumstellung vom Steuerberater prüfen lassen

Damit Ihre Arbeitnehmer von den steuerlichen Vorteilen profitieren, sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Vertrag mit Direktanspruch auf einen Vertrag ohne Direktanspruch umstellen können. Wir empfehlen Ihnen, dies mit Ihrem Steuerberater zu besprechen. Bei einer Vertragsumstellung müssen auch arbeitsrechtliche und betriebsverfassungs-rechtliche Beschränkungen beachtet werden. Denn wenn der Direktanspruch aus dem Vertrag ausgeschlossen wird, wird dem Arbeitnehmer einseitig sein Forderungsrecht entzogen. Deshalb sollten Sie Ihre Arbeitnehmer informieren, wenn Sie sich für eine Vertragsumstellung entscheiden, schließlich profitieren Ihre Mitarbeiter davon. Haben Sie eine Gruppenunfallversicherung bei der AachenMünchener und möchten Sie in diesem Vertrag den Direktanspruch ausschließen? Bitte informieren Sie uns schriftlich. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an oder sprechen Sie direkt mit Ihrem Vermögensberater.

Er ist gerne für Sie da.

27. Februar 2013 admin

Ähnliche Posts

  • Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen
    Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen15. April 2021
  • Betriebsrente: Mitarbeiter mit staatlichen Förderungen motivieren – so wird es für alle ein Erfolg
    Betriebsrente: Mitarbeiter mit staatlichen Förderungen motivieren – so wird es für alle ein Erfolg5. März 2021
  • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung – Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
    Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung – Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter21. Januar 2021

Beliebte Posts

  • Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen
    Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen15. April 2021
  • Unisex-Tarife in den privaten Krankenversicherung – Man(n) spart, wo man kann!
    Unisex-Tarife in den privaten Krankenversicherung – Man(n) spart, wo man kann!27. Februar 2012
  • Unisex-Tarife – Die neuen Tarife kommen am 21. Dezember 2012 – Einsparmöglichkeiten prüfen
    Unisex-Tarife – Die neuen Tarife kommen am 21. Dezember 2012 – Einsparmöglichkeiten prüfen1. Dezember 2012
← Die Firmen-Rechtsschutzversicherung – Ihr Rechtsschutz mit Mitarbeiter-Mehrwert
Höchste Priorität für Computer-Sicherheit in Unternehmen →

Weitere interessante Artikel und Videos:

  • Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen
    Ihre ADVOCARD RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG – Reine Kostenerstattung war gestern, hier die neuen Zusatzleistungen
  • Betriebsrente: Mitarbeiter mit staatlichen Förderungen motivieren – so wird es für alle ein Erfolg
    Betriebsrente: Mitarbeiter mit staatlichen Förderungen motivieren – so wird es für alle ein Erfolg
  • Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung – Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
    Betriebliche Gruppen-Unfallversicherung – Sicherheit für Sie und Ihre Mitarbeiter
  • CYBER-VERSICHERUNG – Cyber-Vorfälle können jeden treffen – wirklich jeden
    CYBER-VERSICHERUNG – Cyber-Vorfälle können jeden treffen – wirklich jeden
  • Betriebliche Altersversorgung – Neuer Freibetrag: So kommt jetzt noch mehr beim Mitarbeiter an
    Betriebliche Altersversorgung – Neuer Freibetrag: So kommt jetzt noch mehr beim Mitarbeiter an
  • Elektrokleinstfahrzeuge Newsletter
    Elektrokleinstfahrzeuge Newsletter
  • 03.06.2019 – Nicht erreichbar
    03.06.2019 – Nicht erreichbar
  • Geben Sie Einbrechern keine Chance
    Geben Sie Einbrechern keine Chance
  • Sozialversicherungswerte diverser Versicherungen zum 01.01.2019
    Sozialversicherungswerte diverser Versicherungen zum 01.01.2019
  • Sozialversicherungswerte für 2018, noch mal im Vergleich zu 2017
    Sozialversicherungswerte für 2018, noch mal im Vergleich zu 2017
  • Endlich wieder da….!
    Endlich wieder da….!
  • Lohnt sich für mich als Selbständiger Leasing / Finanzierung / Mietkauf oder vielleicht besser gleich „bar“ kaufen??
    Lohnt sich für mich als Selbständiger Leasing / Finanzierung / Mietkauf oder vielleicht besser gleich „bar“ kaufen??
  • Drohnen – wo hört der Spaß auf, wo fängt der Ernst an
    Drohnen – wo hört der Spaß auf, wo fängt der Ernst an
  • Personalisierte Firmenkonsumkarte für Ihre Mitarbeiter
    Personalisierte Firmenkonsumkarte für Ihre Mitarbeiter
  • Gesunde und gut abgesicherte Mitarbeiter – eine Investition in die Zukunft
    Gesunde und gut abgesicherte Mitarbeiter – eine Investition in die Zukunft

Courté J. & Co. KG


Lagerhausstrasse 23
52064 Aachen

T: 0241.47407-0
F: 0241.47407-44
E: service [at] courte [dot] com

Öffnungszeiten:
Mo-Do 08:00-18:00 Uhr
Fr 08:00-16:00 Uhr

Impressum
Kundenerstinformation und Datenschutzerklärung
Datenschutzhinweise Courté

Folgen Sie uns auf:

Wir setzen auf unserer Website Cookies und andere Technologien ein. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden. Weitere Informationen, auch zur Deaktivierung der Cookies, finden Sie unter Datenschutzhinweis Courté.