Abfindung – Gericht erlaubt Steuertrick
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes dürfen Arbeitnehmer, denen nach einer Kündigung eine Abfindung gezahlt werden soll, diesen Betrag auf mehrere Auszahlungen verteilen, um weniger Steuern zahlen zu müssen. Nach dem sogenannten Günstigkeitsprinzip dürfen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Vereinbarung in den Sozialplänen hinaus eine günstigere einzelvertragliche Regelung aushandeln. Dies gilt auch für die steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung, (BFH-Urteil Az.: IXR 1/09).