Deutsche Kündigungsfristen verstoßen gegen EU-Recht
Die Regelung der gesetzlichen Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht verstößt in Teilen gegen das Diskriminierungsverbot des EURechts. Der Europäische Gerichtshof hat in einem Punkt die deutschen Kündigungsfristen für rechtswidrig erklärt. Die Vorschrift, wonach Beschäftigungszeiten vor dem 25. Lebensjahr sich nicht auf die Dauer der Kündigungsfrist auswirken, sei ein Verstoß gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen des Alters (EuGHUrteil vom 19. 1. 2010, Az.: C-555-07).