In die Vollen und dann kaputte Finger
Wer sich auf einer Kegelbahn verletzt, weil er eine wegen eines technischen Defekts zurücklaufende Kugel aufhalten will, kann für die Folgen einer dabei erlittenen Verletzung in der Regel nicht den Betreiber der Bahn zur Verantwortung ziehen. Das geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Lemgo vom 23. Februar 2011 hervor (Az.: 20 C 403/10).
Einige schöne Beispiele dafür, was man so alles mit einer Bowling-Kugel anstellen kann, finden Sie auf Youtube unter dem Stichwort: „Bowling-Tricks“.