Kündigungsgrund: fehlende Weiterbildung
Bei betriebsbedingten Kündigungen kann das Know-how eines Arbeitnehmers durchaus zur tragenden Rolle werden. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Az.: 3 Sa 153/09), dass in einer kleinen Firma mit drei Beschäftigten dem langjährigen Mitarbeiter dennoch zuerst gekündigt werden konnte, da er nicht fähig war, allein mit dem PC umzugehen.
Er hatte sich immer von seinen jüngeren Kollegen helfen lassen. Hierbei betonte das Gericht, dass sich Arbeitnehmer bei neuen technischen Standards auch in Eigeninitiative um Weiterbildung bemühen müssen und gegebenenfalls den Arbeitgeber um Unterstützung bitten sollten.