Schnee zu Ostern, aber Sommerreifen schon montiert
Ob der erste Wintereinbruch im Oktober oder Schneefall zu Ostern, von Wetterkapriolen kann man immer überrascht werden.
Nicht nur der Gesetzgeber schreibt in der Straßenverkehrsordnung eine geeignete Bereifung vor, auch zur eigenen Sicherheit ist immer auf die richtige Bereifung zu achten. Sollte man im Ausnahmefall dennoch mit ungeeigneter Bereifung unterwegs sein, weiß man im Kaskofall einen guten Versicherung schutz zu schätzen. Denn durch den Einschluss der groben Fahrlässigkeit gibt es bei gutenVersicherernwie der AachenMünchener Versicherung AG keine Diskussion, ob der Kaskoschaden wegen grober Fahrlässigkeit nicht oder nur zum Teil ersetzt wird.