Umgang mit dem Internet – Was auf Ihrer Firmenhomepage erlaubt ist – und wo rechtliche Gefahren lauern
Es gibt heutzutage kaum noch Firmen, die – ganz gleich wie groß und aus welcher Branche – nicht über eine eigene Homepage verfügen. Es spricht schließlich nichts dagegen, die eigenen Produkte oder Dienstleistungen im World Wide Web bekannt zu machen – sofern einige Dinge dabei berücksichtigt werden:
Wichtig sind zunächst die allgemeinen Informationspflichten, denen jeder Website-Betreiber unterliegt, der dieses Medium geschäftlich nutzt. Hierzu zählen folgende Informationen, die leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen:
1. Name und Anschrift (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, der Vertretungsberechtigte und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaftgemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen),
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der E-Mail-Adresse,
3. soweit Sie einer behördlichen Zulassung unterliegen: Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das Sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer.
All diese Pflichtangaben sollten von jeder Seite des Web-Auftritts in nicht mehr als zwei Klicks erreichbar sein. Am häufigsten findet sich daher das Impressum auf einer eigenen Seite, die von jeder anderen Seite aus per Link zu erreichen ist. Zudem gilt, dass alle Pflichtangaben in der gleichen Sprache wie die Homepage verfasst sein sollten und kein zusätzliches Programm (wie zum Beispiel der Acrobat Reader) zum Lesen erforderlich ist. Auch ist auf eine ausreichend große Schrift zu achten. Ein nicht vorhandenes oder unvollständiges Impressum stellt – sofern Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt – eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann (§ 16 [3] TMG).
Weiterhin sind datenschutz- und urheberrechtliche Vorschriften zu beachten.
Dies gilt zum Beispiel dann, wenn Sie Bilder, Grafiken, Texte oder Dateien auf Ihrer Homepage veröffentlichen. Hierzu benötigen Sie stets die ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers, bei der Verwendung von Mitarbeiter-Fotos also die Einwilligung der abgebildeten Person und gegebenenfalls zusätzlich die des Fotografen, bei dem das Urheberrecht des Bildes liegt.
Bei der Wahl des Domänennamens sollte zudem das Wettbewerbsrecht nicht außer Acht gelassen werden. Marken- und Warenzeichen, Namen von Firmen, Prominenten, Publikationen, Filmen oder Software sollten Sie genauso wenig verwenden wie Städtenamen, Regionen, Kfz-Kennzeichen oder Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen. Als Inhaber oder Geschäftsführer eines Unternehmens tragen Sie Verantwortung für Ihren Betrieb. Dazu gehört auch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bei Ihrem Internet-Auftritt.
Wenn Ihnen aber trotz aller Sorgfalt zum Beispiel bei den erforderlichen Angaben im Impressum ein Fehler unterläuft und sich hieraus ein Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren entwickelt, sind Sie mit einer Advocard-Rechtsschutzversicherung auf der sicheren Seite.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz XL für Unternehmen nimmt Ihnen das finanzielle Risiko eines derartigen Rechtsstreits ganz einfach ab.
Fragen Sie Ihren Vermögensberater. Er berät Sie gerne.