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Home » courté informiert » Allgemein » Vergessen Sie das Update nicht!

Vergessen Sie das Update nicht!

30. Dezember 2013

Vergessen Sie das Update nicht! Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung

Wenn Sie mit Ihrem Computer arbeiten, kennen Sie das. Fast jede Anwendung, die Sie benutzen, meldet sich in regelmäßigen Abständen, um ein Software-Update durchzuführen. Dabei werden in der Regel neue Features und Funktionen ergänzt oder Sicherheitslücken geschlossen. Und in den meisten Fällen kostet dieser Service nicht einmal extra. 

Auch Versicherungsschutz kann in die Jahre kommen

Genauso wie Sie Ihre Software regelmäßig auf den neuesten Stand bringen, sollten Sie auch Ihren Versicherungsschutz „up to date“ halten. Insbesondere in der gewerblichen Haftpflichtversicherung ist dies wichtig, da sich das Haftungsrecht aufgrund neuer beziehungsweise novellierter Gesetze sowie der Weiterentwicklung der Rechtsprechung immer in Bewegung befindet und die Haftungsrisiken sich oft zu Ungunsten von Gewerbebetrieben und Unternehmern ändern. Als Beispiel aus jüngerer Vergangenheit sei das neue Umweltschadensgesetz (USchadG) genannt, welches eine komplett neue Anspruchsgrundlage bildet und somit ein weiteres Haftungsrisiko für Gewerbebetriebe bedeutet. Aber auch die durchschnittliche Höhe eines Schadensersatzanspruchs steigt eher, als dass sie sinkt. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Lohn- und Reparaturkosten, neue teurere Technik, steigende medizinische Behandlungskosten bei Personenschäden und so weiter. Auch die Inflation trägt natürlich ihren Teil zur Verteuerung der Schäden bei. Oft merkt man erst im Schadenfall, dass man einen älteren Vertrag hat beziehungsweise seine Haftpflichtpolice längere Zeit nicht auf einen aktuellen Tarif umgestellt hat, so dass bestimmte heute notwendige Deckungserweiterungen gar nicht im Versicherungsumfang enthalten sind oder die versicherten Summen im Zweifel heute nicht mehr ausreichen.

Nur eines von vielen Beispielen

Wie wichtig eine Umstellung sein kann, zeigt das Beispiel der in Berlin ansässigen Firma TechKom. Die Firma ist auf die Installation und Wartung von Telekommunikationsanlagen insbesondere im Mobilfunkbereich spezialisiert. Zur Wartung der Sendemasten, die ein bekannter Mobilfunkanbieter auf zahlreichen Dächern Berlins aufgestellt hatte, wurden der Firma mehrere Zentralschlüssel überlassen, die den Mitarbeitern den Zutritt zu den Dächern mit den Sendemasten gewährten. Bei Erledigung seines Auftrages hatte ein Mitarbeiter der Firma, da er oft zu seinem Fahrzeug musste, um passendes Werkzeug zu holen, den Schlüsselbund mit den Zentralschlüsseln in der Tür zum Dach stecken lassen. Als er in die Mittagspause ging vergaß der Mitarbeiter die Schlüssel in der Tür. Als er dies nach 20 Minuten bemerkte und zu der Dachtür eilte, waren die Schlüssel nicht mehr da. Jemand hatte sie gestohlen. Da nun Unbefugte Zugang zu den Sendemasten hatten, mussten alle Schlösser der Türen, die zu den Sendemasten führen, ausgetauscht werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Außerdem mussten entsprechend viele Zentralschlüssel nachproduziert werden, um alle Zutrittsberechtigten neu auszustatten. Der Schaden belief sich insgesamt auf eine Summe von rund 500.000 Euro.

Timing ist manchmal alles

Bis vor einem Jahr hatte die Firma das Schlüsselverlustrisiko mit einer Versicherungssumme von 25.000 Euro mitversichert. Diese Begrenzung ist durchaus üblich und auch heute noch in den meisten Haftpflichtpolicen zu finden. Hätte die Firma ihre Police nicht auf den aktuellen Tarif umgestellt, hätte sie einen Großteil des Schadens selbst tragen müssen. „Wenn mich mein Vermögensberater damals nicht auf die Leistungen des neuen Tarifs angesprochen und den Vertrag umgestellt hätte, wäre dieser Schaden der sichere finanzielle Ruin für die Firma gewesen!“, sagt der Geschäftsführer der Firma, Dirk Schmallert. Denn das Schlüsselverlustrisiko ist in diesem Tarif, wie die vielen anderen wichtigen Deckungserweiterungen, im Rahmen der Grundversicherungssumme für Sachschäden mitversichert. Das heißt, es gibt im aktuellen Tarif der AachenMünchener nahezu keine der sonst üblichen sogenannten Sublimits mehr, welche die Entschädigung auf einen bestimmten Betrag begrenzen, wie zum Beispiel beim Schlüsselverlustrisiko. Auch auf Selbstbehalte im Schadenfall wird weitgehend verzichtet. „Bei diesem großen Unterschied zu unserem Altvertrag gab es für mich keinen Grund, den Vertrag nicht umzustellen. Die Leistungen sprachen für sich.“, so Schmallert. Und ganz ähnlich wie bei Ihren Software-Updates kostet auch dieses Update Ihrer Haftpflichtversicherung mit deutlich verbessertem Versicherungsschutz meistens keinen Cent extra. Eine konventionelle Produkthaftpflicht ist genauso wie die Umwelthaftpflicht-und Umweltschadensversicherung von Beginn an und ohne Mehrbeitrag im Umfang der Betriebs- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung enthalten. „Ich kann jedem nur raten, seine Verträge regelmäßig von seinem Vermögensberater überprüfen und diese auf den neuesten Stand bringen zu lassen. In den meisten Fällen bringt das nur Vorteile. Mir hat es meinen Betrieb gerettet.“, so Schmallert. Überprüfen Sie jetzt Ihre Haftpflichtverträge und stellen Sie bei Bedarf auf den aktuellen Tarif um. Sollten Sie Ihr Haftpflichtrisiko bei einer anderen Gesellschaft versichert haben, lohnt sich ein Vergleich in jedem Fall. Denn einen so weitgehenden Verzicht auf Sublimits und Selbstbehalte bietet außer der AachenMünchener sonst niemand. Fragen Sie Ihren Vermögensberater. Er berät Sie gerne.

8. Januar 2014 admin

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