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Home » courté informiert » Allgemein » Vertragsmanagement – korrekte Bemessung von Versicherungssummen – Das Kreuz mit der Summe

Vertragsmanagement – korrekte Bemessung von Versicherungssummen – Das Kreuz mit der Summe

27. Februar 2013

Vertragsmanagement – korrekte Bemessung von Versicherungssummen – Das Kreuz mit der Summe

Wenn Sie Ihren Geschäftsinhalt (Einrichtung, Waren, Vorräte etc.) versichern wollen, werden Sie immer nach der gewünschten Versicherungssumme (Vsu) gefragt. Die Versicherungssumme soll den Wert der zu versichernden Sachen widerspiegeln und stellt die Begrenzung der Entschädigung dar, die Sie aus dem Versicherungsvertrag erhalten. „So einfach“, könnte man denken. Doch bei der Bemessung der Versicherungssumme kann es auch zu Fehleinschätzungen kommen, oder sie wird nicht entsprechend sich änderndem Bedarf angepasst. Weicht sie zu stark vom tatsächlichen Wert der versicherten Sachen ab, hat das Folgen für die Schadenregulierung. Deshalb kommt es vor allem darauf an, sie korrekt zu bestimmen und regelmäßig zu überprüfen.

Ideal: Versicherungssumme = Versicherungswert

Bei der Schadenversicherung geht man in den meisten Fällen von einer so genannten Vollwertversicherung aus, das heißt, es soll möglichst der volle Wert der zu versichernden Sache(n) versichert werden. Dieser Wert soll sich in der Versicherungssumme niederschlagen. Wenn Sie Ihr Inventar, Ihre Waren und Ähnliches gegen Schäden versichern wollen, dann sollte dies in Gänze, also zum vollen und tatsächlichen Wert*, geschehen. Denn versichern Sie, gleich ob wissentlich oder aufgrund einer Fehleinschätzung, etwa nur die Hälfte des tatsächlich vorhandenen Wertes, spricht man von einer Unterversicherung. Und diese hat im Schadenfall Auswirkungen auf die Höhe der Entschädigungszahlung.   

Wenn die Versicherungssumme nicht stimmt …

Im Schadenfall lässt sich bei einer Unterversicherung nicht feststellen, welche Hälfte des tatsächlichen Wertes versichert gewesn ist. Die Folge ist, dass die Entschädigungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Versicherungswert gekürzt wird. Ist also nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes von der Versicherungssumme erfasst, wird auch nur die Hälfte des entstandenen Schadens reguliert. Experten sprechen dann von der Anwendung „der Formel“. Wie dies genau aussieht, sehen Sie im skizzierten Beispiel.

Die Ursachen für eine Unterversicherung können sehr unterschiedlich sein. Oft geraten Betriebe über die Jahre schleichend in eine Unterversicherung. Es werden über einen größeren Zeitraum immer wieder neue Anschaffungen und Investitionen in Einrichtung, Maschinen, Informationstechnik oder Ähnlichem getätigt, was natürlich den Gesamtwert der zu versichernden Sachen steigen lässt. Ein Teil davon wird zwar von der standardmäßigen Vorsorge in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme kompensiert. Lässt man jedoch solche Wertveränderungen über Jahre oder bei größeren Investitionen außer Acht, ist die Grenze schnell erreicht. Wird der Versicherungsschutz nicht entsprechend angepasst, kann sich dies im Schadenfall böse rächen.

Wie lässt sich eine Unterversicherung verhindern?

Ein probates Mittel gegen die schleichende Unterversicherung, vor allem aufgrund von allgemeinen Preissteigerungen (Inflation), ist die sogenannte Dynamik. Diese Vereinbarung regelt, dass sich die Versicherungssumme jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht. Dieser richtet sich nach der Entwicklung der Erzeugerpreise für gewerbliche Produkte.

Die AachenMünchener bietet diese Dynamik zum Schutz der Versicherungsnehmer standardmäßig in ihren Produkten an. Bei einigen Produkten ist mit Hinweis auf die Gefahr der Unterversicherung der Ausschluss auf ausdrücklichen Wunsch jedoch auch möglich. Allerdings entfällt dann die zusätzlich von der Aachen- Münchener angebotene Vorsorge in Höhe von zehn Prozent der Versicherungssumme. Natürlich können die Versicherungssummen jederzeit verändert werden, wenn sich aufgrund einer Investition oder bei Wegfall von Teilen des Geschäftsinhaltes der Versicherungswert deutlich verändert. Die Versicherungssumme kann demnach auch zu hoch sein und deutlich über dem tatsächlich vorhandenen Wert liegen. In diesem Fall spricht man von einer Überversicherung.

Daraus erwächst Ihnen so gesehen kein Nachteil in einem Schadenfall, jedoch bleibt die Entschädigung auf den tatsächlichen Schaden begrenzt, und Sie zahlen Beitrag für einen Teil der Versicherungssumme, den Sie nicht benötigen.

In jedem Fall empfiehlt es sich, die vereinbarte Versicherungssumme regelmäßig zu überprüfen beziehungsweise überprüfen zu lassen, um eine Unterversicherung zu verhindern.

Fragen Sie Ihren Vermögensberater. Er berät Sie gerne.

18. März 2013 admin

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